Ihre Spezialseite zur Lebensversicherung ohne
Gesundheitsprüfung. Kostenlos, unverbindlich, bequem und
unabhängig bis zu 7 Lebensversicherungen ohne Gesundheitsprüfung
vergleichen.
Sie fragen sich, ob es eine Lebensversicherung ohne
Gesundheitsfragen bzw. ohne Gesundheitsprüfung wirklich
gibt - ob so etwas möglich ist?
Ja! Die Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung bzw.
Gesundheitsfragen lässt den
gesundheitlichen Zustand der Versicherten in gewisser
Weise außer Acht. Das heißt: Die Fragen zu möglichen
Risiken, Erbkrankheiten, Allergien etc. werden hier
einfach vernachlässigt. Im Antrag werden keine Gesundheitsfragen
gestellt.
Am 08.03.2011 um 00:00 Uhr mussten wir diesen Service
einstellen, da unser Kooperationspartner die Versicherung nicht
mehr anbietet.
Aber es gibt Alternativen. Nämlich ... |
Gibt es so etwas wirklich? Eine
Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung bzw. eine
Lebensversicherung ohne Gesundheitsfragen?
Sie fragen sich, ob es eine Lebensversicherung ohne
Gesundheitsfragen bzw. ohne Gesundheitsprüfung wirklich
gibt - ob so etwas möglich ist?
Ja! Diese Lebensversicherung lässt den
gesundheitlichen Zustand der Versicherten in gewisser
Weise außer Acht. Das heißt: Die Fragen zu möglichen
Risiken, Erbkrankheiten, Allergien etc. werden hier
vernachlässigt. Im Antrag werden keine Gesundheitsfragen
gestellt.
Das heißt aber nicht, dass Sie die Gesellschaften sich
nicht auch absichern.
Zum Beispiel gibt es eine Art "Schufa" für Versicherte.
Hier werden diejenigen eingetragen, die unter anderem
Beitragszuschläge und Ablehnungen von anderen
Gesellschaften und ggf. anderen Produkten erhalten
haben. Klar, dass auch die Gesellschaften, die eine
Lebensversicherung ohne Gesundheitsfragen anbieten auch bei der
Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung ebenfalls in diese "Schufa" schaut
und Ihren Antrag ablehnen kann, wenn Sie dort drin
stehen.
Weitere Informationen zu der
Versichertenschufa (Hinweissystem der
Versicherungswirtschaft) finden Sie
hier.
Was ist eine Lebensversicherung ohne
Gesundheitsprüfung überhaupt?
Es gibt mehrere Arten der Lebensversicherung.
Etwa drei Viertel der in Deutschland abgeschlossenen
Lebensversicherungen gehören zum Typ der gemischten
Lebensversicherung ohne Gesundheitsfragen. Bei dieser
Variante wird die Versicherungsleistung beim Tod der versicherten
Person - spätestens aber beim Ablauf der vereinbarten
Versicherungsdauer fällig.
Da die Erlebensfallleistungen aus den, während der
Vertragslaufzeit eingezahlten, Sparanteilen des
Beitrages gebildet wird, werden gemischte
Lebensversicherungen ohne Gesundheitsprüfung auch als kapitalbildende
Lebensversicherungen ohne Gesundheitsprüfung / Lebensversicherungen ohne
Gesundheitsfragen bezeichnet.
Die gemischte Lebensversicherung ohne Gesundheitsfragen verbindet die
Altersvorsorge mit der Hinterbliebenenversorgung. Sie
eignet sich außerdem als Sicherheit bei
Verbindlichkeiten oder zur Tilgung von Krediten. Grade
bei der Stellung von Sicherheiten kann die
Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung Ihnen gute
Dienste leisten. Denn, diese Lebensversicherung ohne
Gesundheitsfragen kann quasi
jeder abschließen - auch mit Vorerkrankungen.
Die gemischte Lebensversicherung ohne Gesundheitsfragen
kann auch mit einer verminderten Erlebensfallleistung
oder einem verminderten Todesfallschutz gewählt
werden. Eine, im Vergleich zum Todesfallschutz,
niedrigere Erlebensfallsumme werden z. B. jüngere
Familienväter vereinbaren, bei denen die
Hinterbliebenenversorgung zunächst Vorrang vor der
eigenen Altersversorgung hat. Für Alleinstehende hat die
Hinterbliebenenversorgung häufig einen geringeren
Stellenwert, sodass es sinnvoll sein kann, den
Todesfallschutz niedriger zu wählen als die, für die
eigenen Altersversorgung wichtige, Erlebensfallsumme.
Neben der Grundform der gemischten Lebensversicherung
ohne Gesundheitsprüfung bieten viele Versicherer auch Sonderformen der Lebensversicherung
ohne Gesundheitsprüfung
auf den Todes- und Erlebensfall an.
Eine dieser Sonderformen ist ist die Lebensversicherung
ohne Gesundheitsprüfung
auf zwei verbundene Leben. Bei der Lebensversicherung
ohne Gesundheitsfragen auf zwei verbundene Leben wird die Leistung beim Tode
der zuerst sterbenden versicherten Person, spätestens
bei Ablauf der Versicherung fällig. Bei gleichzeitigem
Tod beider Versicherter wird die Summe nur einmal
gezahlt. Diese Lebensversicherung ohne Gesundheitsfragen kann auch mit
verminderter Erlebensfallsumme gewählt werden.
Die Lebensversicherung ohne Gesundheitsfragen auf zwei verbundene Leben wird
auch zur finanziellen Sicherstellung von Teilhabern an
Personengesellschaften abgeschlossen, um den Fortbestand
der Gesellschaft auch beim Todes eine Geschäftspartners
zu sichern (z. B. Auszahlung der Versicherungssumme an
die Erben des Teilhabers) oder zur
Hinterbliebenenversorgung von Ehepartnern und Kindern,
wenn bei de Partner zum Familieneinkommen beitragen.
In der Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung bzw.
Lebensversicherung ohne Gesundheitsfragen ist diese
Sonderform allerdings nicht möglich. Hier kann immer nur
eine Person in einem Vertrag versichert werden.
Die Wartezeit bei der Lebensversicherung ohne
Gesundheitsfragen!
In diesem Punkt unterscheiden sich die
Angebote für Lebensversicherungen. Es
gibt Angebote, die bieten Ihnen sofort
Versicherungsschutz. Das heißt: Mit der Zahlung des
ersten Beitrags besteht sofort ein Anspruch
auf den vollen Todesfallschutz. Das
Problem:
Wenn ein Versicherer auf die Wartezeit verzichtet,
werden Sie in der Regel Gesundheitsfragen beantworten
müssen. Das Ergebnis dieser Gesundheitsprüfung kann zu
einer Ablehnung des Antrags - oder einem Zuschlag auf den Beitrag - führen.
Und wurden Sie einmal abgelehnt, ist es schwer überhaupt
eine Lebensversicherung abzuschließen.
Andere Lebensversicherungen haben eine Staffel nach der
sich die Wartezeit richtet. Diese Staffel ist so
aufgebaut, dass die Wartezeit von Ihrem Eintrittsalter
abhängt.
Wieder andere Lebensversicherungen legen pauschal eine
Wartezeit fest. In den meisten Fällen sind das 3 Jahre.
Innerhalb der Wartezeit zahlen mache
Versicherungsgesellschaften im Todesfall schon Teile der
Versicherungssumme aus, andere erstatten Ihnen die
gezahlten Beiträge oder Teile davon zurück. Es kann aber
auch sein, dass beim Leistungsfall innerhalb der
Wartezeit gar nichts ausgezahlt wird.
Das Kapitalwahlrecht bei der Lebensversicherung ohne
Gesundheitsprüfung!
Wenn man es ganz genau nimmt handelt es sich hier um
eine sog. aufgeschobene Rentenversicherung mit einer
Hinterbliebenenzusatzversicherung. Wir reden hier nur
immer von Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung, da
dies in den Suchmaschinen gesucht wird und eine
Rentenversicherung normalerweise sowieso ohne
Gesundheitsfragen auskommt.
Einen großen Unterschied macht das aber nicht!
Denn, bei einer aufgeschobenen Rente zahlt der
Versicherer nach Ablauf einer Aufschubzeit
(Vertragslaufzeit) die vereinbarte Rente aus. Während
der Aufschubzeit wird das erforderliche Kapital aus dem
die Rente finanziert werden soll, durch laufende oder
einmalige Beitragszahlung des Versicherungsnehmers
angespart. Üblicherweise entspricht bei vereinbarter
laufender Beitragszahlung die Beitragszahlungsdauer der
Aufschuzbzeit.
Das Kapitalwahlrecht - deswegen Lebensversicherung
ohne Gesundheitsfragen und
nicht Rentenversicherung bei diesem Todesfallschutz!
Obwohl bei Abschluss einer Rentenversicherung
grundsätzlich vereinbart wird, dass die
Versicherungsleistung durch regelmäßig wiederkehrende
Leistungen erbracht wird, schließt das nicht aus, dass
die Rentenleisung auf Wunsch des Versicherungsnehmers
mit einer Frist vor Beginn der Rentenzahlung
kapitalisiert werden kann. Da bei der
Lebensversicherung ohne Gesundheitsfragen ein
Kapitalwahlrecht enthalten ist, macht es also keinen
wirklichen Unterschied. Wenn Sie die Rente nicht wollen
-
dann wählen Sie eben das Kapital.
Warum eine Lebensversicherung ohne
Gesundheitsprüfung?
Mal ehrlich: Würden Sie ein brennendes Haus versichern?
Blöde Frage... Natürlich nicht. Aber
Lebensversicherer betrachten Menschen mit
Vorerkrankungen wie brennende Häuser. Die Folge: Ihr
Antrag wird von der Gesellschaft abgelehnt! Und wovon
soll Ihr Partner die Hypothek, die Raten fürs Auto oder
die Schulbücher Ihrer Kinder bezahlen - wenn Sie
plötzlich nicht mehr heimkommen? Wie soll Sie oder Er
von jetzt auf gleich den Lebensunterhalt bestreiten?
Die Lösung: Ihre günstige Lebensversicherung ohne
Gesundheitsfragen / Gesundheitsprüfung! Und das Beste:
Sie ist bezahlbar! Diese Versicherung kostet kaum mehr,
als die normalen Tarife! Sehen Sie selbst...
Hier gibt's ein Paar Preisbeispiele.
Mit diesem Angebot legen wir unsere Karten auf
den Tisch. Wir laden Sie ein, das Spiel zu eröffnen.
Zur Anfrage!
Ansprüche aus der Lebensversicherung ohne
Gesundheitsfragen?
Um Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen zu können
ist grundsätzlich der Versicherungsschein inkl. evtl.
ausgestellter Nachträge vorzulegen. Unter umständen
verlangt die Gesellschaft auch einen Nachweis über die
letzte Beitragszahlung.
Darüber hinaus muss der Anspruchsteller den Eintritt des
Versicherungsfalles durch weitere geeignete Unterlagen
nachweisen.
Dazu gehören bei der Lebensversicherung ohne
Gesundheitsfragen / Lebensversicherung ohne
Gesundheitsprüfung eine amtliche Sterbeurkunde mit
Angabe des Geburtsortes und Geburtsdatums, ein
ärztliches Zeugnis über Todesursache mit Angaben zum
Verlauf der Krankheit, die zum Tod geführt hat
(natürlich nur, wenn es auch eine Krankheit war und
nicht der Tod wegen Alter).
Nach Klärung der Frage, ob der Versicherungsfall
überhaupt vorliegt, wird die Gesellschaft weitere
Gesichtspunkte überprüfen um festzustellen, ob sie
tatsächlich zur Leistung verpflichtet ist, ehe sie ggf.
eine Leistung auszahlt.
Besonderheit bei Selbsttötung:
Stellt der Versicherer bei der Prüfung der
einzureichenden Unterlagen fest, dass der Tod durch
Selbstmord eintrat, ohne das ein "die freie
Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter
Störung der Geistestätigkeit" vorlag, ist der
Versicherer leistungsfrei. Soweit die Versicherung einen
Rückkaufswert ausweist, wird dieser erstattet.
Die Versicherer leisten jedoch entsprechend ihren
Allgemeinen Bedingungen nach einer Ausschlusszeit von
zwei bis drei Jahren in der vertraglich vereinbarten
Höhe. |